Heuchelei beim „Maultaschen“-Urteil
29.10.2009
Es sei ein „drakonischer Richterspruch“ wegen einer „Bagatelle“ gewesen, wetterten die Medien. Die Bild fühlte sich genötigt darauf hinzuweisen, wegen welchen Kleinigkeiten man heute schon entlassen werden könnte. Auch die Gewerkschaften empörten sich über das „Schandurteil“. Als vor wenigen Wochen ein Arbeitsgericht die Entlassung einer Altenpflegerin bestätigte, weil diese sechs übrig gebliebene Maultaschen mit nach Hause genommen hatte, lief die Republik Sturm.
Ein Arbeitsgericht hatte logisch konsequent geurteilt, dass der Wert eines entwendeten Objekts für den Umfang des zur Entlassung eines Arbeitnehmers führenden Vertrauensverlustes nicht maßgeblich sei, sprich, dass es nicht darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer etwas für einen oder für einhundert Euro hat mitgehen lassen. Regeln sind nun einmal dazu da, dass man sich an sie hält.
Stets auf der Suche nach Skandalen und Belegen für die vermeintliche soziale Kälte im Land, verschwieg die Presse im vorliegen- den „Maultaschen“ - Fall aber geflissentlich, was schon während dem Prozess ihren Gerichtsreportern hätte auffallen müssen, und was jetzt erst durch die schriftliche Urteilsbegründung ersichtlich wird. Wie sie vom SWR dargestellt wird, führten nicht sechs Maultaschen, sondern grobe Pflichtverletzungen der Altenpflegerin zu deren Entlassung.
Demnach habe die Frau die Ausgabe von Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, nicht richtig dokumentiert - eine schwerwiegende Verfehlung für eine Nicht-Medizinerin, die auch zu Recht mit einer Abmahnung geahndet wurde. Zwischen Mai und Juni 2008 sei sie zudem mehrmals wegen schlechter Arbeitsleistungen ermahnt worden. Die Altenpflegerin hatte die Disziplinarmaßnahmen ihres Arbeitgebers vor Gericht geleugnet.
Die Moral von der Geschicht: Audiatur et altera pars. Man höre auch die andere Seite. Barbarisch sei die Kündigung gewesen, überzogen, sogar auf Charles Dicken’s bösartigen Geizhals Ebenezer Scrooge fühlten sich Kommentatoren genötigt zu verweisen. Auf die horrenden Verfehlungen dieser Frau - und der Umgang mit Betäubungsmitteln ist kein Spiel - die schon während dem Prozess zur Sprache kamen, wollte wohl niemand hinweisen. Da wäre die schöne Schlagzeile ja beschädigt gewesen.
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Bestimmt gibt es viele ungerechtfertigte Kündigungen, siehe die Pfandbonsache.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Kassierer-Kuendigung-Gewerkschaften;art126,2598130
Andererseits ist es halt wirklich so: wo zieht man die Grenze? Und welche Rolle spielt die Länge der Betriebszugehörigkeit? Sollte sie nämlich eigentlich nicht. Für den Lehrling müssen die gleichen Regeln gelten wie für die alten Hasen.
Comment von Manu — 29.10.2009, 17:33:20 @ 17:33