Die Kundus-Affäre: Faktencheck
13.12.2009
Einleitung
Am frühen Freitagmorgen des 04. Septembers 2009 warf ein US-Kampfflugzeug des Typs F-15E „Strike Eagle“, Rufnahme „Dude 15“, zwei „intelligente“ Bomben vom Typ GBU-38 auf zwei von den Taliban entführte Tanklaster ab, die sich auf einer Sandbank des Kundus-Flusses festgefahren hatten. Die Bomben schlugen aber nicht nur dort ein, sondern auch im politischen Berlin. Eines ist schon jetzt klar: Politisch hat der Angriff zehnmal mehr Wirkung gehabt als militärisch. Noch nie hat die ganze Republik derart Kopf gestanden. Noch nie ist eine Gesellschaft mit derartiger Fassungslosigkeit vom Offensichtlichen - der Möglichkeit, dass es in einem Krieg auch zu tragischen Unfällen kommen kann - derart über- rumpelt worden. Und noch nie war die Aufarbeitung einer vermeintlichen Staatsaffäre chaotischer als jetzt. Dies liegt vor allem auch daran, dass zahllose Akteure immer neue Meldungen und Erkenntnisse lanciert haben, die sich teilweise viel zu sehr widersprechen, als dass man als unbedarfter Beobachter noch den Überblick behalten könnte.
Es wird wild geraten und geschimpft, es werden Fakten durcheinander geworfen, Indizien ignoriert und eine Instrumentalisierung betrieben, die beispiellos ist. Sicher scheint mittlerweile, dass es in jener Nacht zivile Tote gegeben hat. Allerdings stellt sich die Frage, wie ihr Tod zu bewerten ist.
Die folgenden Zeilen beruhen auf öffentlich einsehbaren Quellen und sollen dazu dienen, die Abläufe in jener Nacht einer tatsachenorientierten Bewertung zu unterziehen. Irrtümer sind vorbehalten.
Abbild des Feldjägerberichts: Der Bericht ist im Internet (bspw. Wikileaks) mittlerweile einsehbar, und lag auch für diese Zusammenfassung voll- ständig vor. Da Teile davon aber als „vertraulich“ deklariert sind, werden die Angaben im Folgenden nur sinngemäß zitiert (Rechtslage!)
Ablauf des „Vorfalls“ in der offiziellen Berichtversion, nebst Anmerkungen und Ergänzungen durch andere Quellen
Donnerstag, 03.09.2009
- 21:12 Uhr Ortszeit
Im PRT Kundus hören die Wachen Gefechtslärm aus südwestlicher Richtung. In der Operationskoordinationszentrale (OPP-C) geht die Meldung ein, Aufständische hätten zwei Tanklastwagen gekapert, die Treibstoff auf der Überlandstraße Kundus-Kabul in Richtung Süden transportiert hatten 1. Nach Auskunft von Abdul Malek seien die Aufständischen offenkundig arm gewesen und hätten den Fahrern erklärt, dass sie in ihren Heimatdörfern auf den Treibstoff angewiesen seien 2. Die Fahrer wurden bedroht, nach verschiedenen Meldungen wurden mindestens zwei der Männer von den Aufständischen an Ort und Stelle getötet 3.
- 22:00 Uhr Ortszeit
Der „Joint Terminal Air Controller“, der Fliegerleitoffizier des PRT Kundus, Soldat im Unteroffiziersdienstgrad mit dem Rufnamen „Red Baron 20“, übernimmt die Anleitung eines US-amerikanischen Schwenkflügelbombers vom Typ B-1B Lancer zur Suche nach den entführten Tanklastwagen 4. Der JTAC hatte - offenbar in Zusammenarbeit mit der „Task Force 47“ (Zusam- mensetzung: Angehörige verschiedener Spezialeinheiten, darunter zum Beispiel das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr) 5 - die Bomber- besatzung nach einem deutschen Panzerfahrzeug vom Typ „ATF Dingo“ suchen lassen. Dieses war früher am Tage sechzig Kilometer nördlich von Kundus (das heißt wahrscheinlich im Raum Pyandzh) durch Beschuss beschädigt worden, konnte aufgrund des anhaltenden Gefechts aber nicht geborgen werden und wurde fahrunfähig gemacht 6. Anscheinend konnten die Aufständischen das Fahrzeug dennoch an einen anderen Ort bringen.
- 23:14 Uhr Ortszeit
Die Bomberbesatzung entdeckt die Tanklastwagen in einer Furt des Kundus-Flusses etwa sieben Kilometer südwestlich des deutschen Feld- lagers. Es scheint, als ob sich die Fahrzeuge festgefahren hätten. Ein Videosignal wird in das OCC-P übertragen. „Red Baron 20“ identifiziert mithilfe der US-Piloten siebzig Aufständische. Mindestens sechsundfünfzig der Anwesenden werden als bewaffnet identifiziert 7. Laut Abdul Malek hielten sich „fünfundzwanzig Taliban, vielleicht ein paar mehr“ in der unmittelbaren Nähe der Tanklastwagen auf 8.
Anmerkung: Abdul Malek gibt im Verlauf des Interviews allerdings an, dass er in einiger Entfernung zu den Tanklastern festgehalten wurde 9. Wieviel er gesehen hat, ist also fraglich.
Im PRT Kundus wird schließlich der Kommandeur, Oberst Georg Klein, hinzugezogen 10.
- 23:29 Uhr Ortszeit
Die Bomberbesatzung bittet um die Erlaubnis, den Einsatz abzubrechen und zurück zur Heimatbasis fliegen zu dürfen um aufzutanken. Das OCC-P fordert auf Kleins Befehl hin erneut Luftunterstützung an 11.
- 23:49 Uhr Ortszeit
Über Kundus treffen als Ersatz für die B-1B zwei Jagdbomber vom Typ F-15E (Rufnamen „Dude 15“ und „Dude 16“) ein. Sie übernehmen mit ihrer bordeigenen Ausrüstung die weitere Überwachung 12.
Freitag, 04.09.2009
- Unklarer Zeitpunkt
Laut Abdul Malek haben die Taliban „Freunde und Bekannte“ aus den umliegenden Dörfern angerufen und aufgefordert, Benzin abzuzapfen 13. Dies scheint aufgrund der Tatsache nahe liegend, dass die betroffene Gegend um Haji Saki Dedby der nördliche Ausläufer des so genannten Kandahari-Gürtels („Kandahari Belt“) ist, einer Gegend, die hinsichtlich der ethnischen Struktur eine paschtunische Enklave („Pashto-Pocket“) ist. Andere Quellen berichten, dass die Taliban zu den nahe gelegenen Ortschaften gegangen seien und die Leute mit Waffengewalt aufgefordert hätten, ihnen zur Hand zu gehen und die Tanklaster aus der Furt zu befreien 14. Dies ermittelt auch ein belgischer Spezialist, ein Ober- feldwebel B. Seinen Angaben zufolge sind 14 Menschen ums Leben gekommen, die allesamt gegen ihren Willen an den Fluss gezwungen worden waren 15.
- 00:39 Uhr Ortszeit
Die reguläre Operationszentrale (TOC) des PRT wird von Oberst Klein angewiesen, beim OCC-P den Einsatz „eigener“ Kräfte anzufordern (demnach augenscheinlich Kräfte von TF47). Das TOC kann das OCC-P telefonisch nicht erreichen.
Danach wird laut dem Bericht kein Versuch mehr unternommen, das OCC-P zu kontaktieren. Ebenfalls wird der Rechtsberater nicht zu Rate gezogen 16.
Anmerkung: Das PRT hatte mutmaßlich keine oder nur geringe eigene Kräfte zur Verfügung; Wie bereits erwähnt, fand am Vortag im Raum Pyandzh ein Gefecht mit deutscher Beteiligung statt, bei dem außerdem vier Soldaten verwundet wurden.
- 01:35 Uhr Ortszeit
Pickups mit Bewaffneten tauchen am Fluss auf. Laut dem Bericht ging der „Kdr PRT“, also Klein, „zusätzlich von einer unmittelbaren Bedrohung durch ggf. gegen das PRT eingesetzte Pickups aus, die an Ort und Stelle mit dem Betriebsstoff als fahrende Bomben präpariert und gegen PRT KDZ und ANSF eingesetzt werden konnten“ 17. Der vorgebrachte Vorwurf, die auf der Sandbank bewegungsunfähigen Tanklastwagen hätten keine unmittelbare Bedrohung dargestellt, ist damit entkräftet 18. Diese Tatsache findet in der Presse aber keinerlei Erwähnung.
Das Auftauchen der Pickups mit weiteren Bewaffneten ist augenscheinlich zweifelsfrei belegt, wird von Abdul Malek allerdings nicht erwähnt.
Nach Auswertung der Aufklärungsergebnisse (audiovisuell) und der Be- fragung eines als „zuverlässig“ eingestuften Informanten - dessen Hinweise sich laut deutschem Regionalkommando Nord in Masar-e Scharif allesamt bewahrheiteten - kommt der Oberst zu dem Schluss, dass keine zivilen Opfer zu befürchten wären, und befiehlt über den JTAC „Red Baron 20“, den Bombenabwurf einzuleiten 19.
Was sich dann bzw. unmittelbar davor abspielt ist überaus strittig und dem offiziellen Bericht nicht vollumfänglich zu entnehmen.
Angeblich verweigern die amerikanischen Piloten die Durchführung des Befehls fünf Mal, wollen stattdessen eine so genannte „Show of Force“ fliegen: Hierbei handelt es sich um ein Manöver, bei dem das Flugzeug mit Hochgeschwindigkeit das Zielgebiet überfliegt und Hitzetäuschkörper ausstößt, die grell leuchten. Oftmals ist dies genug, um Aufständische (oder in diesem Fall etwaige Zivilisten) vom Ort des Geschehens zu vertreiben.
Außerdem heißt es, sie hätten „Red Baron 20“ mitgeteilt, dass, so wörtlich, der Abwurf von angeblich sechs angeforderten Sprengbomben vom Typ GBU-38 (500 Pfund) „einfach nicht durchgeführt“ werden würde 20. „Dude 15“ bietet stattdessen den Abwurf von vier Bomben an, zwei auf jeden Laster. Die Medienberichte legen nahe, der Pilot habe den Einsatz von zwei Bomben und damit ein „milderes“ Einsatzmittel vorgeschlagen, doch wieder andere Berichte suggerieren ganz im Gegenteil, dass „Red Baron 20“ mit „Dude 15“ über die Sprengkraft gestritten hatte und der Befehl, sechs Bomben abzuwerfen, eine Kompromisslösung sein sollte. In der Süddeutschen Zeitung heißt es dazu in weitaus eindeutiger Sprache: „Offenbar hatte der Deutsche den Vorschlag der ersten Bomber-Besatzung leicht unterboten.“ 21.
Anscheinend bot „Dude 15“ zuvor alternativ den Einsatz von zwei GBU-31 an (1000 Pfund). „Red Baron 20“ befahl schließlich, zwei GBU-38 abzuwerfen, und angeblich auch, direkt die Menschenmenge und nicht die Fahrzeuge anzugreifen.
Auf die Frage, ob „an imminent threat“ bestehe, antwortet „Red Baron 20“ mit „ja“. Gemeint war allerdings gemäß der relevanten NATO-Einsatz- vorschrift 429, ob denn direkter Feindkontakt bestanden hätte. Offenbar hat „Red Baron 20“ die Frage der Piloten schlicht direkt und nicht sinngemäß beantwortet 22.
Zu diesem Zeitpunkt halten sich laut Abdul Malek 200 Personen in dem Bereich um die Tanklastwagen auf, davon bis zu 50 Bewaffnete 23.
Nach Ansicht der Ermittler waren weitere Personen ebenfalls Aufständische aber nicht bewaffnet, weil Waffen sie bei der körperlichen Arbeit behindert hätten. Man sei sich sicher, dass keine Frauen und Kinder vor Ort gewesen seien 24. Feldjäger vermerken später, in einem Krankenhaus Jugendliche mit Brandwunden gesehen zu haben. Hierzu sei angemerkt, dass in der afghanischen Gesellschaft ein anderes Verständnis vom Kindheitsbegriff herrscht. Kinder im „europäischen“ Kindheitsalter sind dort heiratsfähig und gehen Arbeiten nach. Vierzehnjährige Jungen werden durchaus als Männer wahrgenommen.
Die eingelieferten Verletzten seien allesamt männlich und im Jugendalter oder älter.
Dass sich Frauen am Ort des Geschehens aufhielten, ist äußerst zweifelhaft. Wenn es sich um Taliban handelte, hätten diese die Anwesenheit von Frauen oder deren Einsatz bei körperlicher Arbeit wahrscheinlich nicht gestattet.
Malek gibt an, nur einen hochrangigen Taliban gesehen zu haben, Mullah Abdul Rahman 25. Der Informant der Task Force 47 allerdings identifiziert vier hochrangige Talibankommandeure 26.
Malek bemerkt außerdem, dass einige der Anwesenden den Fluglärm sehr wohl hörten, die offensichtliche Präsenz von Kampfflugzeugen über ihren Köpfen aber ignorierten27.
- 01:49 Uhr Ortszeit
„Dude 15“ hält Rücksprache mit dem Combined Air Operations Center (CAOC) des United States Central Command in Doha, Katar. Dort erhält er grünes Licht für den Einsatz, und die Bomben werden abgeworfen 28.
Anmerkung: Offenbar ist der laut Medienberichten durch den Luftschlag „sehr aufgebrachte“ ISAF-Kommandeur General Stanley McChrystal, der im Sommer 2009 die ausdrückliche Weisung erteilt hatte dass Luftangriffe als Reaktion auf alle anderen Szenarien als eine konkrete Bedrohung die Genehmigung von ihm beziehungsweise des ISAF-Hauptquartiers in Kabul bedürften, nicht hinzugezogen worden.
Allerdings legt die Tatsache, dass der Pilot „Dude 15“ das CAOC kontak- tierte den dringenden Schluss nahe, dass es sich um Flieger handelte, die nicht der ISAF sondern den unter ausschließlichem US-Kommando in Afghanistan operierenden amerikanischen Truppen unterstellt waren. Durch das Unterstellungsverhältnis COAC - USCENTCOM ist letztlich der unmittelbare Vorgesetzte McChrystals (der ja gleichzeitig auch Komman- dierender der US-Truppen ist), in ultimativer Instanz verantwortlich: CENTCOM-Chef General David H. Petraeus.
Das „Battle Damage Assessment“ (also die Schadenseinschätzung) ergibt, dass mit großer Sicherheit sechsundfünfzig Bewaffnete getötet worden seien. Die beiden Lastwagen seien zerstört worden und elf Aufständische flöhen nach Nordosten 29.
Abdul Malek beschreibt eine Szene apokalyptischer Zerstörung. Er glaube, dass von den 120 Anwesenden nur wenige überlebt hätten 30.
- 11:30 Uhr Ortszeit
Entgegen der ISAF-Einsatzvorschriften wird eine Untersuchung erst gegen Mittag in Gang gebracht. Das PRT setzt hierzu eine beträchtliche Zahl von Soldaten ein, inkl. Schutzkompanie, ein Erhebungs- und Ermittlungsteam aus Feldjägern, Begleitärzte, Kampfmittelräumer et cetera 31.
- 12:18 Uhr Ortszeit
Die Deutschen treffen in Haji Saki Dedby ein. Sie werden mehrmals beschossen, erwidern das Feuer und setzen Leuchtmörsergranaten ein, um weitere potentielle Angreifer zu vertreiben.
An Ort und Stelle des Bombardements treffen sie allerdings auf eine große Zahl jubelnder Zivilisten und afghanischer Soldaten. Es werden Geschenke überreicht, die Deutschen beglückwünscht und als „Helden“ gefeiert. Man schenkt ihnen gar Geld - eine „Summe, von der eine afghanische Familie eine Woche Brot und Gemüse kaufen kann“. Ein Mullah habe sich sogar vor ihnen verneigt, heißt es weiter 32. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Leichen bereits abtransportiert, lediglich ein toter Esel und tote Hunde werden gefunden 33.
- 13:56 Uhr Ortszeit
Die deutschen Kräfte kehren ins PRT zurück.
- Folgezeit
Den Ermittlern schlägt vor Ort eine „Welle der Euphorie in der lokalen Bevölkerung“ entgegen, so der Feldjägerbericht weiter. Die Menschen sagen ihnen, sie werteten den Angriff als Zeichen dafür, dass man „endlich etwas gegen die wachsende Taliban-Aufstandsbewegung unternimmt“. Bei einem Gespräch mit den „District Managern“ der Distrikte Aliabad und Chahar Darreh, Haji Motashem und Omar Khel, bezeichnen diese den Luftschlag als „angemessen“ und berichten ferner, viele Menschen würden sagen, die Taliban und etwaige Benzindiebe hätten ihre „gerechte Strafe“ erhalten. Khel vergleicht das Vorgehen der Taliban mit dem der Mudschaheddin in der Sowjetzeit und erklärt, er halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass die Aufständischen aus dieser Region den Men- schen tatsächlich hätten helfen wollen 34 35.
Der Washington Post - Journalist Rajiv Chandrasekaran, der die Delegation von McChrystal begleitet, schreibt, dass dieser verblüfft sei, dass ihm nicht Kritik sondern „unerwartete Zustimmung“ entgegengeschlage.
Der Älteste des Provinzrates von Kundus, Amadullah Wardak, nennt den Angriff „längst überfällig“ und einen „wirkungsvollen Schlag“ 36.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht Interviews mit den Angehörigen der Opfer. Friederike Böge berichtet, selbst einige der Angehörigen seien der Ansicht, dass „die Leute selbst Schuld“ sind. „Warum rennen sie auch mitten in der Nacht aus dem Haus, um Benzin zu stehlen?“, so der Onkel eines der Opfer. Selbst das Opfer stimmt dem zu; der junge Mann sagt nur, es wäre vielleicht besser gewesen, wenn die Deutschen mit Bodeneinheiten angegriffen hätten.
Außerdem heißt es, die wenigsten der Angehörigen von Getöteten hätten der Tradition entsprechend die Beerdigung ihrer Toten verkünden lassen - ein Zeichen von Scham. Ein Student berichtet gar, dass man in Kundus selbst sehr schlecht über die Toten spreche: von Hass gegen die Deutschen keine Spur 37.
Rechtslage
In seiner ersten Einschätzung - in Kenntnis der damaligen Faktenlage - kommt der Rechtsberater-Stabsoffizier im Einsatz des PRT, Oberstleutnant Holste, zu dem Schluss, dass das Bombardement gerechtfertigt gewesen sei. Der Kommandeur des PRT, Oberst Klein, habe nach der geltenden Einsatzvorschrift ROE 429 den Einsatz anfordern dürfen 38.
„Zur Durchsetzung des Auftrages (I.) dürfen Sie nach Beurteilung der Lage vor Ort den Umständen nach verhältnismäßige militärische Gewalt, einschließlich des Schusswaffengebrauchs, einsetzen. Hierbei sind die nachfolgenden Grundsätze zu beachten: Militärische Gewalt muss verhältnismäßig sein. Sie darf nur angewendet werden, wenn sie geeignet und erforderlich ist. Die Wahl eines im Einzelfall denkbaren milderen Mittels ist nicht erforderlich, wenn Sie sich oder die mit Ihnen eingesetzten Kräfte dadurch einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben aussetzen“, heißt es in toto in den Einsatzvorschriften (ROEs) für das DeuEinsKtgt ISAF.
Demnach ist die Anwendung militärischer Gewalt legitim zur „Durchsetzung des Auftrages“. Dieser ist laut dem Mandat des deutschen Bundestages in erster Linie die „Unterstützung der Regierung von Afgha- nistan bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit“ 39.
Dies bedeutet natürlich, dass die Sicherheit dort, wo sie nicht mehr vorhanden ist, auch wieder hergestellt werden darf, und dies notfalls mit Gewalt.
Ferner gestattet das Völkerrecht auch den Einsatz militärischer Gewalt selbst dann, wenn Zivilisten zu Schaden kommen, so der Völkerrechtler und Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag, Andreas Zimmer- mann: Völkerrechtlich sei die „Bundeswehr in Afghanistan auf der Seite der legitimen afghanischen Regierung“ und damit eine „Partei eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts“. In einem solchen Konflikt sei es „grundsätzlich völkerrechtlich zulässig, gegnerische Kämpfer zu töten. Dabei darf unter bestimmten Voraussetzungen auch der Tod unbeteiligter Zivilisten in Kauf genommen werden, es sei denn, das Ausmaß der zivilen Nebenschäden ist unverhältnismäßig“, so Zimmermann 40.
Demnach stellt der Luftangriff von Kundus offenbar nicht per se eine in irgendeiner Form strafrechtlich relevante Tat dar. Allerdings gibt es in der bundesdeutschen Geschichte keinen Präzedenzfall, der die Beurteilung vereinfachen würde. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesanwaltschaft den Fall beurteilt. Bei dieser sind derzeit mehrere Verfahren anhängig. Nach einer ersten eigenen Einschätzung geht man in Karlsruhe offenbar aber nicht von einer Straftat aus 41.
Quellenangabe
1 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
2 Augenzeugenbericht von einem der Tanklastwagenfahrer, Abdul Malek, zitiert in Der Spiegel: „Ungewöhnlich war nur, dass sie ärmlich gekleidet waren, noch nicht mal Schuhe hatten sie an. Sie bedrohten uns und sagten sie seien so arm, deshalb wollten sie den Tanker in ihr Dorf nach Omarkhil bringen, eine Ortschaft südwestlich von Kunduz.“
3 Frankfurter Rundschau: „Der Polizeichef von Kundus, Abdul Rasak Jakubi, sagte, die Taliban hätten zwei Fahrer der Tanklastzüge geköpft.“
4 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
5 Der Spiegel: „Im deutschen Feldlager Kunduz wurde demnach der gesamte Einsatz - vom ersten Hinweis eines afghanischen Informanten bis zur abschließenden Entscheidung für das Bombardement - aus einem Kom- mandostand der geheimen "Task Force 47" gesteuert, die zur Hälfte aus KSK-Kämpfern bestehe.“
6 Bundeswehr-Presseerklärung vom 03.09.09: „Nach vorliegenden Informationen wurde ein Fahrzeug so schwer beschädigt, dass es nicht weiter mitgeführt werden konnte, sondern durch deutsche Kräfte vor Ort gesprengt wurde.“
7 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
8 Augenzeugenbericht von einem der Tanklastwagenfahrer, Abdul Malek, zitiert in Der Spiegel: „Nach der Reparatur konnten wir wieder starten, doch wenige Minuten später stoppten uns etwa 25 bewaffnete Männer, die den Weg versperrten.“
9 Augenzeugenbericht von einem der Tanklastwagenfahrer, Abdul Malek, zitiert in Der Spiegel: „Ich saß mit einigen Bewaffneten recht weit weg von den Tankern am Fluss.“
10 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
11 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
12 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
13 Augenzeugenbericht von einem der Tanklastwagenfahrer, Abdul Malek, zitiert in Der Spiegel: „Nun aber telefonierten sie, riefen Freunde und Bekannte in den umliegenden Dörfern an.“
14 Süddeutsche Zeitung: „…unter ihnen solche, die von den Taliban gezwungen worden waren, bei dem Versuch zu helfen, die festgefahrenen Tanklaster wieder flott zu bekommen.“
15 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: „Auswertegespräch Kdr PRT KDZ mit allen Mitgliedern des BDA-Teams PRT KDZ“
16 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
17 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Beantwortung von Fragen BMVg EinsFueStab“
18 Stern: „Die LKWs hätten vielmehr entgegen der Fahrtrichtung zu dem deutschen Feldlager in einer Sandbank festgesteckt, als sie bombardiert wurden. Für das deutsche Feldlager bei Kundus habe demnach keine „unmittelbare Bedrohung" bestanden.“
19 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
20 Der Spiegel: "The crew told him that this was not going to happen" - dies werde nicht passieren, war die Antwort. Es seien nur zwei Bomben nötig. Darüber hinaus zeigen Auszüge des Funkverkehrs zwischen dem US-Piloten "Dude" und dem deutschen Fliegerleitoffizier, dass die Besatzung nicht nur ein- oder zweimal warnende Tiefflüge vorgeschlagen habe, sondern gleich fünfmal.“
21 Süddeutsche Zeitung: „Offenbar hatte der Deutsche den Vorschlag der ersten Bomber-Besatzung leicht unterboten. Es entspann sich ein Dialog zwischen der Flugzeugbesatzung und dem Offizier am Boden über die richtige Sprengkraft.“
22 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Rechtliche Be- wertung“
23 Augenzeugenbericht von einem der Tanklastwagenfahrer, Abdul Malek, zitiert in Der Spiegel: „Zeitweise standen 200 Personen um die beiden Trucks, jeder wollte umsonst Benzin abzapfen. Es herrschte Chaos. Bewaffnet waren vielleicht vierzig oder fünfzig.“
24 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Auswertegespräch Kdr PRT KDZ mit allen Mitgliedern des BDA-Teams PRT KDZ“
25 Augenzeugenbericht von einem der Tanklastwagenfahrer, Abdul Malek, zitiert in Der Spiegel: „Ich habe nur Mullah Abdul Rahman gesehen, er ist ein vielleicht 35 Jahre alter Mann mit einem dunklen Bart und einem schwarzen Turban.“
26 Der Spiegel: „Laut der Analyse wollte der deutsche Oberst Klein mit dem Bombardement mehrere Taliban-Kommandeure treffen - und nicht so sehr die entführten Tanklaster.“
27 Augenzeugenbericht von einem der Tanklastwagenfahrer, Abdul Malek, zitiert in Der Spiegel: „Manche der Menschen um die Trucks haben es sicher auch gehört, doch die meisten stritten sich darum, wer schneller sein Benzin bekommt.“
28 Focus: „Die Piloten holten sich die endgültige Freigabe zum Bombenabwurf in Doha: Erst nach Rückfrage bei ihrer Kommandozentrale und der Freigabe klinkten sie die beiden GPS-gesteuerten GBU-38-Bomben aus.“
29 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
30 Augenzeugenbericht von einem der Tanklastwagenfahrer, Abdul Malek, zitiert in Der Spiegel: „Vorher waren um die 120 Personen dort und nur wenige haben überlebt, glaube ich.“
31 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
32 Der Spiegel: „Der beste Beleg dafür, dass sein Kommandeur alles richtig gemacht hat, ist für Jörg K. der Jubel, mit dem er am Kunduz-Fluss begrüßt worden ist. Rund hundert afghanische Soldaten und Polizisten hätten stolz ihre Waffen in die Luft gestreckt, ihre Daumen gezeigt. “Einige haben uns sogar Geldscheine zugesteckt”, sagt der Feldwebel und zieht ein fingerdickes Bündel Banknoten, Hundert-Afghani-Scheine, aus der Hosentasche. Allein von dem, was er eingesteckt hat, könne eine Familie Brot und Gemüse für eine Woche kaufen. Der Mullah im benachbarten Dorf habe sich zum Dank für die getöteten Taliban sogar vor ihnen verneigt und seine rechte Hand auf die Brust gelegt.“
33 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Abschlussmel- dung“
34 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Gesprächsprotokoll COM PRT Delegation Smith/ Teakle“
35 Süddeutsche Zeitung: “Dem Luftschlag folgte eine Welle der Euphorie in der lokalen Bevölkerung. Den Angriff werteten die Menschen demnach als Hinweis darauf, dass die Schutztruppe und das deutsche PRT endlich etwas gegen die wachsende Taliban-Aufstandsbewegung unternahmen. Die Mit- glieder der PRT-Mannschaft wurde als Helden angesehen. Die Öffentlichkeit empfand, dass die Luftschläge gerechtfertigt gewesen seien, und dass die vom Angriff getöteten oder verletzten Menschen ihre gerechte Strafe dafür erhalten hätten, dass sie an der kriminellen Tat des Treib- stoffdiebstahls teilgenommen hatten.”
36 Washington Post: “The NATO officers were expecting anger and calls for compensation. What they received was a totally unanticipated sort of criticism. McChrystal began expressing sympathy "for anyone who has been hurt or killed." The council chairman, Ahmadullah Wardak, cut him off. He wanted to talk about the deteriorating security situation in Kunduz, where Taliban activity has increased significantly in recent months. NATO forces in the area, he told the fact-finding team before McChrystal arrived, need to be acting "more strongly" in the area.”
37 Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Ein Stockwerk tiefer liegt Wazir Gul in einem Dreibettzimmer. Auf seinem Rücken klafft eine tiefe Brandwunde. Auch er war losgelaufen, um Benzin zu bekommen. Etwa gegen neun Uhr abends habe er sich auf den Weg gemacht. Das wären etwa zwei bis drei Stunden, nachdem die Taliban die beiden Tanklastwagen auf der Hauptstraße Richtung Kabul entführt hatten. Guls Dorf, Isarkhel, ist mehrere Kilometer vom Ort des Geschehens entfernt. Als er angekommen sei, habe er sich in eine lange Schlange von Wartenden gestellt. Neun Bewohner seines Dorfes seien tot. Aus mindestens vier anderen Dörfern werden Opferzahlen gemeldet. „Die Leute sind selbst schuld“, sagt Guls Onkel Gul Mohammad, der gekommen ist, um nach dem Neffen zu schauen. „Warum rennen sie auch mitten in der Nacht aus dem Haus, um Benzin zu stehlen?“ Wazir Gul nickt. Von Hass auf Ausländer oder die Internationale Schutztruppe (Isaf) ist in seinem schwer gezeichneten Gesicht nichts zu lesen. „Es wäre besser gewesen, wenn sie vom Boden aus angegriffen hätten. Dann hätten die Leute wegrennen können“, sagt er nur. Viele Familien, die Angehörige verloren haben, haben die Beerdigungen nicht in den Moscheen verkünden lassen, wie es üblich ist. In Kundus wird das als ein Zeichen von Scham gewertet. Offenbar wollten sie nicht, dass allzu viele Trauergäste an den Beisetzungen teilnehmen. „Sie waren Benzindiebe“, sagt der Student Nasratullah an der Pädagogischen Hochschule der Stadt. „Das gilt auch bei uns als Schande.“ Auf dem Markt würden viele Menschen die Toten beschimpfen, sagt er.“
38 Untersuchungsbericht zum „Close Air Support“ in Kunduz am 04.09.2009, verfasst vom Feldjägerführer im Einsatzland: Abschnitt „Rechtliche Be- wertung“
39 Bundeswehr: ISAF-Mandat
40 Frankfurter Allgemeine Zeitung: “Völkerrechtlich ist die Bundeswehr in Afghanistan auf der Seite der legitimen afghanischen Regierung Partei eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts. In einem solchen Konflikt ist es grundsätzlich völkerrechtlich zulässig, gegnerische Kämpfer zu töten. Dabei darf unter bestimmten Voraussetzungen auch der Tod unbeteiligter Zivilisten in Kauf genommen werden, es sei denn, das Ausmaß der zivilen Neben- schäden ist unverhältnismäßig.”
41 Bundesanwaltschaft: „Nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben sich bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.“
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