Wenn Barbaren über Barbaren urteilen
03.11.2009
Ohne Zweifel verdient der Mann, der im vergangenen Winter in Saudi Arabien vier Minderjährige missbrauchte und einen in der Wüste qualvoll verdursten ließ, die schwerstmögliche Strafe. Nach dem Rechtsverständnis einer liberalen Gesellschaft, die nicht wegen sondern trotz der Verbrechen eines Menschen auch seine Würde achten will, wäre das wohl eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im islamischen Kulturkreis geht es allerdings noch ein wenig grober zu, wie die Frankfurter Rundschau berichtet.
Denn dort wird vielerorts die Scharia praktiziert, der beinharte Rechtskodex ultrakonservativer Moslems. Dank ihr kann sich der Scharfrichter an dem Kinderschänder so richtig austoben: Denn ein Gericht verurteilte den 22-jährigen Täter nun zum Tode durch Enthauptung. Anschließend soll seine Leiche öffentlich gekreuzigt und zur „Abschreckung“ ausgestellt werden. Der Anblick und Geruch eines von Fliegen umschwirrten kopflosen Kinderschänders in der saudischen Wüstensonne dürfte in der Tat eine gewisse Wirkung zeigen.
So sehr man aber vielleicht geneigt ist, angesichts der drakonischen Strafe grimmige Genugtuung zu empfinden, so sollte man sich doch vor Augen halten: Hätte der Saudi Mädchen und nicht Jungen missbraucht, wäre es vermutlich nie zu einem Urteil gekommen. Denn gemäß der Scharia braucht das weibliche Opfer eines sexuellen Übergriffs vier Zeugen, um zu beweisen dass es vergewaltigt wurde und nicht freiwillig fremdgegangen ist. Männliche Zeugen übrigens.
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